Vermieter oder aber Eigentümer wollen den Wert der Wohnung bzw. des Hauses erhalten. Deshalb ist ein Schädlingsbefall ein potentielle Gefahr auf die Bausubstanz. Mieter dagegen wollen unbeschwert wohnen wollen und keine Ungeziefer haben. Es ist in der deutschen Rechtsprechung ein Mangel und kann zu Mietminderungen führen. Wer bezahlt aber nun die Kosten für Schädlingsbekämpfung?
Der Vermieter oder Mieter ?
Es gibt umlagefähige Kosten. Diese sind dann umlagefähig, wenn diese zum Beispiel Vorbeugemassnahmen sind. Dann können Sie diese in der Betriebskostenrechnung auf den Mieter uumlegen.
Sollte ein Mäuse- und oder Rattenbefall akut eintreten oder ein Wespennest auftreten, so ist dies
vom Vermieter zu bezahlen. Es gibt aber auch dann die Voraussetzung, daß dieser kein Mitverschulden hat.
Sollte der Mieter zum Beispiel aus dem Urlaub kommen und Bettwanzen mitgeschleppt haben, so kann man diese Kosten komplett auf den Mieter übertragen.
Auf jeden Fall ist der Mieter verpflichtet jeden Schädlingsbefall an der Vermieter zu melden. Es besteht eine sog. Anzeigepflicht beim Mieter. Sollte der Mieter das aber unterlassen oder aber fahrlässig nicht zur Kenntnis genommen hat, so muss der Mieter die Kosten tragen.